Asylgesetz (AsylG) § 15a Auswertung von Datenträgern (1) Die Auswertung von Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers nach § 15 Absatz 2 Nummer 6 erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. § 48 Absatz 3a Satz 2 bis 7 und § 48a des Aufenthaltsgesetzes gelten. Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1361), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2584) Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach.
§ 15 AsylG § 10 AsylG § 22 AsylG § 25 AsylG § 47 Abs. 3 AsylG Information . 1. Allgemein. Die Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Asylrechts oder der Geltendmachung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots ist Aufgabe des Asylsuchenden. Insoweit hat der Asylsuchende Mitwirkungspflichten bei der Durchführung des Verfahrens. 2. Allgemeine. Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) [ab 24.10.2015: Asylgesetz (AsylG)] Abschnitt 4 Asylverfahren. Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften (§ 12 - § 17) § 12 Handlungsfähigkeit Minderjähriger [ab 24.10.2015: Handlungsfähigkeit] § 13 Asylantrag § 14 Antragstellung § 14 a Familieneinheit § 15 Allgemeine Mitwirkungspflichte Urteile zu § 15 AsylVfG - Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 15 AsylVfG OVG-GREIFSWALD - Beschluss, 2 L 161/07 vom 07.07.201
§ 15 AsylG, Allgemeine Mitwirkungspflichten § 15a AsylG, Auswertung von Datenträgern § 16 AsylG, Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität § 17 AsylG, Sprachmittler § 18 AsylG, Aufgaben der Grenzbehörde § 18a AsylG, Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege § 19 AsylG, Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polize Dieses G ersetzt das G 26-5 v. 16.7.1982 I 946 (AsylVfG) Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. EU Nr. L 31 S. 18), 2. Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die.
§ 15 asylg § 15 AsylG Allgemeine Mitwirkungspflichten - dejure . Auf § 15 AsylG verweisen folgende Vorschriften: Asylgesetz (AsylG) Asylverfahren Allgemeine Verfahrensvorschriften § 15a (Auswertung von Datenträgern) Einleitung des Asylverfahrens § 21 (Verwahrung und Weitergabe von Unterlagen) Verfahren beim Bundesamt § 30 (Offensichtlich unbegründete Asylanträge) § 33 (Nichtbetreiben. Rechtsprechung zu § 15 AsylG - 1.221 Entscheidungen - Seite 2 von 25. BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17. Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Darlegen der Bedeutung der Rechtssache. § 15 AsylG - Allgemeine Mitwirkungspflichten (1) 1 Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. 2 Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt. (2) Er ist insbesondere verpflichtet, 1. den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden die erforderlichen Angaben mündlich und nach Aufforderung auch.
dejure.org Übersicht AsylG Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 25 AsylG § 23 Antragstellung bei der Außenstelle § 24 Pflichten des Bundesamtes § 25 Anhörung § 26 Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige § 26a Sichere Drittstaaten § 27 Anderweitige Sicherheit vor Verfolgung § 27a (weggefallen) § 28 Nachflucht § 15 AsylG - Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken § 15 AsylG Allgemeine Mitwirkungspflichten (1) Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt. (2) Er ist insbesondere verpflichtet, 1. den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden die erforderlichen Angaben mündlich und nach Aufforderung auch schriftlich.
§ 15 AsylG 2005 Mitwirkungspflichten von Asylwerbern im Verfahren - Asylgesetz 2005 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreic (1) 1 Die Auswertung von Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers nach § 15 Absatz 2 Nummer 6 erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. 2 § 48 Absatz 3a Satz 2 bis 7 und § 48a des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend Zu § 15 AsylVfG 1992 gibt es acht weitere Fassungen. § 15 AsylVfG 1992 wird von mehr als 51 Entscheidungen zitiert. § 15 AsylVfG 1992 wird von 41 Vorschriften des Bundes zitiert. § 15 AsylVfG 1992 wird von 30 Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 15 AsylVfG 1992 wird von fünf Vorschriften des Bundes geändert § 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten (1) 1Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. 2Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. Zitiervorschläge: Bergmann/Dienelt/Bergmann AsylG § 15. Bergmann/Dienelt/Bergmann, 12. Aufl. 2018, AsylG § 15. zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung. § 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten (1) Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. ² Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt. (2) Er ist insbesondere verpflichtet, 1. den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden die erforderlichen Angaben mündlich und nach Aufforderung auch schriftlich zu.
Text § 15 AsylG a.F. in der Fassung vom 29.07.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780 § 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten (1) 1Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. 2Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. Zitiervorschläge: Bergmann/Dienelt/Bergmann AsylG § 15.
§ 15 AsylVfG 1992 - Allgemeine Mitwirkungspflichten § 15a AsylVfG 1992 - Auswertung von Datenträgern § 16 AsylVfG 1992 - Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität § 17 AsylVfG. nach § 15 AsylVfG die Verpflichtung, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt. Er muss insbesondere Pässe oder Passersatzpapiere sowie alle Urkunden und Unterlagen, die für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können, vorlegen. Zur Bestimmung des Herkunftsstaats oder.
§ 15 Abs 2 Nr 4 AsylVfG 1992, § 33 Abs 2 S 1 AsylVfG 1992, § 33 Abs 2 S 2 Alt 1 AsylVfG 1992, § 33 Abs 5 S 1 AsylVfG 1992, § 33 Abs 5 S 2 AsylVfG 1992, § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO. Gründe. 1. Der Antrag, 2. die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30.1.2019 anzuordnen, 3. hat Erfolg. 4. Der Antrag ist. Gesetz über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz - AsylVfG) 946 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil I Gesetz über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz - AsylVfG) Vom 16. Juli 1982 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Erster Abschnitt Grundsätze §1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Schutz als politisch. A 196. Asylgesetz (AsylG) Abschnitt 4. Asylverfahren. Unterabschnitt 1. Allgemeine Verfahrensvorschriften (§ 12 - § 17) § 12 Handlungsfähigkeit § 13 Asylantrag § 14 Antragstellung § 14 a Familieneinheit § 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten. 1. Mitwirkungs- und Duldungspflichten. 2. Verpflichtung zur Mitwirkung an der. § 15a AsylG 2005 Meldeverpflichtung im Zulassungsverfahren - Asylgesetz 2005 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreic
Die wesentlichen Paragraphen des Asylverfahrensgesetz, zukünftig Asylgesetz. Die geplanten Änderungen durch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderun § 15c AsylG 2005 Wohnsitzbeschränkung - Asylgesetz 2005 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreic Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis AsylG > § 15 > Zitierung. Mail bei Änderungen . Zitierungen von § 15 AsylG. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. interne Verweise § 15a AsylG Auswertung von Datenträgern. § 15b AsylG 2005 Anordnung der Unterkunftnahme - Asylgesetz 2005 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreic AsylG Art: Bundesgesetz: Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Diese Seite wurde zuletzt am 15. Oktober 2020 um 08:59 Uhr bearbeitet. Der Text ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar; Informationen zu den Urhebern und zum Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken.
Würde § 15 AsylVfG nur während des Asylverfahrens Anwendung finden, wären im Übrigen Asylbewerber in laufenden Verfahren trotz ihres durch die Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG legalisierten Aufenthalts in ihren Rechtsschutzmöglichkeiten durch die §§ 74 ff. AsylVfG stärker beschränkt als dies für abgelehnte und vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber der Fall wäre. Dass. in Fällen der Familienzusammenführung gemäß § 50 Abs. 4 AsylVfG bzw. nach § 15 a Abs. 4 Satz 5 AufenthG. 4.1.1 Ehegatte zu Ehegatte, 4.1.2 minderjährige ledige Kinder zu ihren Eltern und umgekehrt, 4.1.3 Mündel zum Vormund, wobei i. d. R. die oder der zuletzt eingereiste Familienangehörige zum zuerst eingereisten zuzuweisen und bei Familienverbänden der Aufenthalt der.
AsylG § 15 i.d.F. 20.11.2019. Abschnitt 4: Asylverfahren Unterabschnitt 1: Allgemeine Verfahrensvorschriften § 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten (1) 1 Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. 2 Dies gilt auch, wenn er sich durch einen. Neue Veröffentlichung zur Sozialen Komponente der Asylerstantragstellenden. Im ersten Halbjahr 2020 stellten rund 22.000 volljährige Personen einen Asylerstantrag in Deutschland § 15. (1) Ein Asylwerber hat am Verfahren nach diesem Bundesgesetz mitzuwirken; insbesondere hat er 1. ohne unnötigen Aufschub seinen Antrag zu begründen und alle zur Begründung des Antrags auf internationalen Schutz erforderlichen Anhaltspunkte über Nachfrage Weiterlesen Bundesgesetze § 15 AsylG 2005. BeckOK Ausländerrecht § 72 Erlöschen Fleuß in BeckOK AuslR | AsylG § 72 | 15. Edition | Stand: 01.08.201
17 Hailbronner (Fn. 14), Rn. 43 zu§ 73; Hocks/Leuscher (Fn. 15), Rn. 20 zu § 73 AsylG. 18 So Fleuß, in: Beckoscher Online-Kommentar Ausländerrecht (Stand: Mai 2018), Rn. 5 zu§ 73b AsylG. 19 Hailbronner, Ausländerrecht (Stand: Januar 2018), Rn. 14e zu § 8 AsylG und Rn. 19 zu § 73b AsylG; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz (2. Aufl., 2012), 613, Rn. 3. Wissenschaftliche Dienste. § 15a AsylG; Asylgesetz; Abschnitt 4: Asylverfahren; Unterabschnitt 1: Allgemeine Verfahrensvorschriften § 15a AsylG Auswertung von Datenträgern (1) Die Auswertung von Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers nach § 15 Absatz 2 Nummer 6 erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel. § 15 AsylG 2005 Mitwirkungspflichten von Asylwerbern im Verfahren AsylG 2005 - Asylgesetz 2005 Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.07.2020 (1) Ein Asylwerber hat am Verfahren nach diesem Bundesgesetz mitzuwirken; insbesondere hat er 1.ohne unnötigen Aufschub seinen Antrag zu begründen und alle zur Begründung des Antrags auf internationalen Schutz erforderlichen Anhaltspunkte. wirkungspflichten nach § 15 AsylG, sofern sie von der Verweisung des § 73 Absatz 3a Satz 2 AsylG- neu - um-fasst sind. Ebenso wird die entsprechende Anwendung von § 16 Absatz 1 bis 4 und 6 AsylG angeordnet. § 73 Absatz 3a Satz 1 AsylG- neu - enthält zudem die Klarstellung, dass dem Betroffenen im Einzelfall nur solche Mitwirkungspflichten auferlegt werden können, die sowohl ihm. § 33 Abs. 2 S. 1 AsylG. §§ 33 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; 15 AsylG. § 71 Abs. 3 AsylG. § 5 Abs. 5 AufenthG. Inhalt dieses Kapitels: 1.1 Wer kann einen Asylantrag stellen? 1.2 Wie und wo stellt man einen Asylantrag? Startseite Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen Nutzung und Alternativen ; 1. Der Zugang zu einer inhaltlichen Prüfung eines Asylantrages in der BRD. 1.1 Wer kann einen.
§ 20 Asylgesetz (AsylVfG 1992) - Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung. (1) Der Ausländer ist verpflichtet, der Weiterleitung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 unverzüglich oder bis zu. 15. Die Anordnung der Abschiebung ist bereits deshalb rechtswidrig und verletzt die Klägerinnen in ihren Rechten, weil statt einer Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG nur eine Abschiebungsandrohung gemäß § 35 AsylG in der seit dem 6. August 2016 geltenden Fassung (Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016, BGBl. I 1939 ff.) hätte ergehen. Senat, Beschluss vom 05.10.2015, 8 LA 115/15, ECLI:DE:OVGNI:2015:1005.8LA115.15.0A § 27a AsylVfG 1992, § 71a AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG 1992, EGV 343/2003, § 47 VwVfG, § 51 Abs 3 VwVfG. Verfahrensgang vorgehend VG Oldenburg (Oldenburg), 15. Mai 2015, Az: 11 A 453/15, Urteil . Gründe. 1. Die Kläger sind montenegrinische Staatsangehörige. Sie verließen 2012 ihr Heimatland und. DA-Asyl Stand 18.01.2016 Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Index A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z. Weiter heißt es in dem Schreiben unter anderem: Sollten Ausländer im Asylverfahren Aufforderungen gemäß § 15 AsylG nicht nachkommen, wird vermutet, dass das Asylverfahren nicht betrieben wird und der Asylantrag als zurückgenommen gilt (vgl. § 33 AsylG). 8. Am 14. August 2017 ließ sich der Kläger bei der Polizei E. erkennungsdienstlich behandeln. Die Polizei stellte hierüber.
Stellen Sie Ihre Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt frage _55 AsylVfG (F) Aufenthaltsgestattung (1) 1 Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, (15) ist die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu widerrufen, wenn die Flüchtlingseigenschaft des Ausländers, von dem die Zuerkennung abgeleitet worden ist, erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird und dem Ausländer nicht aus anderen Gründen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden.
§_3a AsylVfG (F) Verfolgungshandlungen (1) (1) Als Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 gelten Handlungen, die. auf Grund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen, insbesondere der Rechte, von denen nach Artikel 15 Absatz 2 der Konvention vom 4. zu 15 AsylVfG; In 15 Abs.2 Nr.2 wurden die Wörter eine Aufenthaltsgenehmigung durch die Wörter ein Aufenthaltstitel ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.05, durch Art.3 Nr.11 des Zuwanderungsgesetzes vom 30.07.04 (BGBl_I_04,1950) In. Sind sie nicht im Besitz eines solchen, so sind sie verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken (siehe § 15 AsylG). Allerdings besteht während des laufenden Asylverfahrens keine Pflicht, dafür an die Botschaft des potentiellen Verfolgerstaates heranzutreten
3.2.1 Die ZABH erhebt von dem Asylsuchenden die notwendigen Angaben und nimmt die in § 15 Abs. 2 Nr. 4 und 5 i. V. mit Abs. 3 AsylVfG genannten Unterlagen in Verwahrung, worüber sie dem Asylsuchenden eine gesonderte Bescheinigung ausstellt. Kommt der Asylsuchende seiner Verpflichtung zur Herausgabe seines Passes oder Paßersatzes nicht nach und bestehen Anhaltspunkte, daß er im Besitz eines. Der GK-AsylG stellt alles aktuell zur Verfügung, was man bei der Arbeit auf diesem sensiblen Gebiet braucht: Kommentierung von Asylgesetz und Art. 16a GG; Sammlung nationaler, völker- und unionsrechtlicher Rechtsgrundlagen; Verwaltungsvorschriften. Ausführliche Verzeichnisse von Literatur zum Asyl- und Flüchtlingsrecht. Der Herausgeber: Michael Funke-Kaiser Vorsitzender Richter am VGH. Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. (2) Bei der Unterbringung von Leistungsberechtigten nach Absatz 1 in einer Gemeinschaftsunterkunft bestimmt die zuständige Behörde die Form der Leistung auf Grund der örtlichen. April 2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 -, Rdn. 5, m.w.N., juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 22 L 378/15.A - juris). Februar 2015 - 22 L 378/15.A - juris). Dieser Weg zur vorläufigen Sicherung eigener Rechte ist nicht eröffnet, wenn die Abschiebungsanordnung - wie hier - nicht bestandskräftig, sondern Gegenstand einer rechtzeitig erhobenen Klage ist Schmidt-Räntsch, Abschiebungshaft, Stand: 15.1.2020 f) Gegenausnahme: § 14 III 3 AsylG Keine Abschiebungshaftanordnung, wenn der Asylantrag nach vier Wochen noch nicht beschieden ist, BGH, Beschl. v. 28. 10. 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41. g) Duldung nach § 71a III 1 AsylG steht Asylantrag nicht gleich, BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 41/17, juris Rn. 19 f. III. Haftgrund A.
Abschiebungsandrohung 1/6 Stand 07/15 Dienstanweisung Asylverfahren Abschiebungsandrohung 1. Allgemeines Das Bundesamt erlässt nach § 34 Abs. 1 AsylG eine schriftliche Abschiebungsandrohung, wenn 1. der Ausländer nicht als Asylberechtigter anerkannt wird, 2. dem Ausländer nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, 2a. dem Ausländer kein subsidiärer Schutz gewährt wird, 3. die. AsylG legt fest, wie mit einem Asylsuchenden aus einem sicheren Herkunftsstaat zu verfahren ist: sein Antrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, sofern er nicht nachweist, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.. Der AsylG legt weitere Bedingungen fest, unter denen ein Antrag offensichtlich unbegründet ist, und AsylG regelt für. (AsylG) vom 26. Juni 1998 (Stand am 1. November 2020) Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 15. Juni 2012 über Massnahmen gegen Zwangs- heiraten, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1035; BBl 2011 2185). 4 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2012, mit Wirkung seit 1. Febr. 2014 (AS 2013 4375 5357; BBl 2010 4455, 2011 7325). 5 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2005, in. AsylVfG § 15 Abs 2 Nr 6 AsylVfG § 15 Abs 3 AsylVfG § 34 AsylVfG § 56 Abs 1 AsylVfG § 76 Abs 4 Satz 1 AsylVfG § 80 AsylVfG § 86 AuslG § 70 Abs 4 Satz 1 ThürVwZVG § 18 ThürVwZVG § 19 Nr 3 ThürVwZVG § 44 ThürVwZVG § 45 Abs 2 ThürVwZVG § 46 ThürVwZVG § 50 Abs 1-Schlagworte: * Antrag * Zulässigkeit * zulässig * Streitigkeit * Asyl * Verfahren * Asylverfahren * Einzelrichter. § 15a AsylG Auswertung von Datenträgern (1) Die Auswertung von Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers nach § 15 Absatz 2 Nummer 6 erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. § 48 Absatz 3a Satz 2 bis 8 und § 48a des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend.
(AsylG) vom 26. Juni 1998 (Stand am 1. Juni 2019) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 121 Absatz 1 der Bundesverfassung1,2 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Dezember 19953, beschliesst: 1. Kapitel: Grundsätze Art. 1 Gegenstand Dieses Gesetz regelt: a. die Asylgewährung und die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der Schweiz; Juli 2004 - A 15 K 10505/04 -, c) den Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 2. Februar 2004 - 5042360 - 138 - hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch . den Vizepräsidenten Hassemer, die Richter Di Fabio und Landau gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 110/15 Seite 6 bung, ist eine Antragstellung nur an der Grenze möglich. Mit der in § 13 Abs. 3 AsylVfG geregel
Aufl. 2013, § 5 AsylVfG Rn. 15 f. m.w.N. 4 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11 § 30 Asylgesetz (AsylVfG 1992) - Offensichtlich unbegründete Asylanträge. (1) Ein Asylantrag ist offensichtlich unbegründet, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter. 17/18781 Mitwirkungspflicht nach § 15 AsylG. Schriftliche Anfrage. Eingereicht von: Ruth Müller, SPD. Beantwortet von: Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Veröffentlicht am 13.04.2018. PDF herunterladen 3 Seiten — als Text — Quelle. Kurz-URL: Daten extrahieren. Diese Anfrage enthält eine oder mehrere Tabellen. Um diese einfach exportieren zu können, ist u.a. Tabula. AsylVfG - Verteidigung von Ausländern. Kundenservice: +49 (0)89/2183-7923 Versandkostenfrei innerhalb Deutschland AsylG: Fassung vom: 15.08.2019 Gültig ab: 21.08.2019: Dokumenttyp: Gesetz: Quelle: FNA: FNA 26-7: Asylgesetz § 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, endet vor Ablauf des nach § 47 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Zeitraums, wenn der Ausländer 1. verpflichtet ist, an einem anderen Ort oder in einer.
§ 15c. (1) Ein Asylwerber darf seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht außerhalb des Bundeslandes begründen, das ihm Grundversorgung gemäß der Grundversorgungsvereinbarung gewährt oder zur Verfügung >Weiterlesen</a><br/> § 47 AsylG - Ausländer, die den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen haben (§ 14 Abs. 1), sind verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung, längstens jedoch bis zu 18 Monate, bei minderjährigen Kindern und ihren.